Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Live-Personalisierungen und Eventbuchungen
Lilinda – Luxury Fine Art Studio, Linda Röhrich
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Linda Röhrich – Lilinda Luxury Fine Art Studio (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Auftraggebern im Rahmen von Live-Personalisierungen, Kalligrafie-, Gravur- oder vergleichbaren künstlerischen Dienstleistungen auf Events, Messen oder privaten Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Parteien schriftlich (z. B. per E-Mail) über Termin, Leistung, Dauer und Vergütung geeinigt haben oder die Anbieterin den Auftrag schriftlich bestätigt.
(2) Mündliche oder telefonische Absprachen gelten erst als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(3) Angebote der Anbieterin sind freibleibend und werden erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu gehören insbesondere die vereinbarte Art der Personalisierung (z. B. Gravur, Kalligrafie, Hot Foiling oder handgemalte Gestaltungen) sowie die festgelegte Einsatzzeit.
(2) Zusatzleistungen, die über die reine Personalisierung hinausgehen (z. B. Verpackung, Dekoration, Anbringen von Bändern oder Anhängern, das Einlegen personalisierter Produkte in Tüten, Auspacken verpackter Produkte oder ähnliche Tätigkeiten), sind nicht automatisch Bestandteil der Buchung.
Werden solche Aufgaben vor Ort gewünscht und von der Anbieterin übernommen, gelten sie als Teil der gebuchten Einsatzzeit und können die Anzahl der ausführbaren Personalisierungen entsprechend reduzieren.
(3) Wurde kein Materialtest vorab durchgeführt und stellt sich erst beim Event heraus, dass das vom Auftraggeber bereitgestellte Material für die vereinbarte Personalisierungstechnik (z. B. Hot Foiling, Gravur) ungeeignet ist, erfolgt die Durchführung auf Risiko des Auftraggebers.
In diesem Fall ist die Anbieterin berechtigt, die Technik anzupassen oder – sofern möglich – eine alternative Methode (z. B. Beschriftung mit geeigneten Stiften oder Farben) anzuwenden.
Ist keine geeignete Alternative vor Ort möglich oder kann die Leistung aufgrund der Materialbeschaffenheit nicht wie vereinbart ausgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn die Leistung nur teilweise oder nicht erbracht werden konnte, sofern die Anbieterin die Situation nicht zu vertreten hat.
§ 4 Arbeitszeiten und Pausen
(1) Die Anbieterin trifft in der Regel 30 Minuten vor Beginn der gebuchten Einsatzzeit am Veranstaltungsort ein, um den Arbeitsplatz einzurichten. Diese Aufbauzeit ist in der Buchung inbegriffen und gilt nicht als bezahlte Arbeitszeit.
(2) Sollte der Auftraggeber einen früheren Aufbau oder eine längere Anwesenheit vor Veranstaltungsbeginn wünschen (z. B. Aufbau um 17:00 Uhr für ein Event ab 19:00 Uhr), muss die Anbieterin frühestmöglich darüber informiertwerden, damit die zusätzliche Zeit im Angebot berücksichtigt werden kann. Erfolgt diese Information erst nachträglich, wird der Kunde über die entstehenden Mehrkosten informiert, und es wird ein angepasstes Angebot erstellt.
Diese nachträgliche Anpassung stellt keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar.
(3) Verzögerungen, die durch den Veranstalter, organisatorische Abläufe oder verspätete Bereitstellung der zu personalisierenden Produkte entstehen, gelten nicht als Verlängerung der Buchungszeit. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, über die gebuchte Einsatzzeit hinaus zu bleiben.
Ein freiwilliges Verlängern des Einsatzes kann – sofern zeitlich möglich – gegen Aufpreis erfolgen.
Eine Kürzung der Vergütung aufgrund solcher Verzögerungen ist ausgeschlossen.
(4) Eine Pause von 30 Minuten ist bei Buchungen ab sechs Stunden enthalten. Kürzere Buchungen werden ohne Pausen durchgängig erbracht.
§ 5 Reisekosten & Unterkunft
(1) Reise-, Transport-, Park- und ggf. Übernachtungskosten werden individuell im Angebot ausgewiesen. Diese sind nicht im regulären Stundensatz enthalten.
(2) Die Anbieterin organisiert Reise und Unterkunft grundsätzlich selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Auswahl erfolgt nach wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten (z. B. Nähe zum Veranstaltungsort, sichere Anreisezeiten).
(3) Ändern sich nach Angebotsbestätigung Ort, Uhrzeit oder Ablauf des Events, können dadurch zusätzliche oder geänderte Reisekosten entstehen. Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und im angepassten Angebot neu berechnet. Eine daraus resultierende Preisänderung berechtigt den Auftraggeber nicht zur kostenfreien Stornierung des Auftrags.
(4) Wird das Event verschoben oder storniert, hat der Auftraggeber sämtliche bis dahin entstandenen nicht erstattungsfähigen oder mit Stornogebühren verbundenen Reise- und Unterkunftskosten in voller Höhe zu tragen. Dies gilt unabhängig von etwaigen Stornierungsfristen für die Leistung selbst.
§ 6 Voraussetzungen am Veranstaltungsort
(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, stabilen und ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung.
Dazu gehören ein Tisch (ca. 1,20 × 0,60 m) und ein Stuhl, die in der Höhe zueinander passen und ein komfortables, rückenschonendes Arbeiten ermöglichen. Der Arbeitsplatz muss so beschaffen sein, dass die Beinfreiheit gewährleistet ist und die Anbieterin nicht in verdrehter oder schiefer Haltung arbeiten muss (z. B. keine geschlossenen Theken oder Tische ohne ausreichenden Freiraum unter der Arbeitsfläche). Ein Stehtisch ist nur geeignet, wenn ein Stuhl in passender Höhe zur Verfügung steht. Das Arbeiten im Stehen sowie auf zu hohen oder zu niedrigen Stühlen ist ausgeschlossen, da dies die Arbeitsqualität und die Gesundheit der Anbieterin beeinträchtigt.
Der Arbeitsplatz muss sauber, ausreichend beleuchtet und sicher zugänglich sein.
(2) Für Outdoor-Events ist ein vollständiger Wetterschutz (z. B. Zelt, Pavillon oder überdachte Fläche) erforderlich. Die Anbieterin ist berechtigt, die Leistung einzuschränken oder abzubrechen, wenn Witterungsbedingungen (Hitze, Kälte, Regen, Wind oder hohe Luftfeuchtigkeit) ein sicheres oder qualitativ hochwertiges Arbeiten unmöglich machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin vorab darüber zu informieren, wenn der Arbeitsplatz direkter Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte oder wechselnden Wetterbedingungen ausgesetzt ist, damit eine entsprechende Vorbereitung (z. B. Kleidung, Sonnenschutz, technische Anpassungen) möglich ist.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin vorab über die örtlichen Gegebenheiten (z. B. Outdoor/Indoor, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, vorhandener Stromanschluss) zu informieren.
Unterbleibt diese Information, kann keine Gewähr übernommen werden, dass die Leistung wie vereinbart erbracht werden kann.
(4) Für bestimmte Techniken (z. B. Hot Foiling) ist ein Stromanschluss erforderlich. Sollte vor Ort kein Strom zur Verfügung stehen, muss dies spätestens vor der Angebotsbestätigung mitgeteilt werden, damit entsprechendes Equipment eingeplant werden kann. Wird der fehlende Stromanschluss erst vor Ort bekannt, kann die Anbieterin die Leistung einschränken oder abbrechen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(5) Der Veranstaltungsort muss sicher und gefahrlos zugänglich sein. Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für die Sicherheit von Gästen oder Besuchern, insbesondere nicht für Crowd Control, Besucherlenkung oder die Einhaltung von Sicherheitsabständen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter. Erscheint der Arbeitsplatz oder die Veranstaltungssituation aus Sicht der Anbieterin nicht sicher (z. B. durch zu hohe Besucherzahlen, fehlende Absperrungen, unzureichenden Platz, unsichere Elektrik oder sonstige Gefährdungen), ist die Anbieterin berechtigt, den Einsatz vorübergehend zu unterbrechen oder ganz abzubrechen, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Vergütungsminderung entstehen.
(6) Für Schäden, Fehlfunktionen oder Qualitätsabweichungen infolge unzureichender Arbeitsbedingungen (z. B. ungeeignetes Mobiliar, Witterungseinflüsse, unzureichende Beleuchtung, fehlender Strom) übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
§ 7 Materialien und Haftung für Kundenprodukte
(1) Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Produkte (z. B. Flakons, Verpackungen, Lederwaren, Metall- oder Glasobjekte) müssen sich für die vereinbarte Personalisierungstechnik eignen. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus der Materialbeschaffenheit, Beschichtung, Glasstärke oder sonstigen Produkteigenschaften resultieren.
(2) Auf Wunsch kann die Anbieterin vorab ein Muster oder Testobjekt prüfen, um die Eignung des Materials für die gewünschte Technik zu beurteilen. Wird auf einen solchen Test verzichtet oder ist kein geeignetes Muster verfügbar, erfolgt die Personalisierung auf Risiko des Auftraggebers.
In diesem Fall kann die Anbieterin nicht garantieren, dass die Personalisierung technisch möglich ist; das Event kann dadurch ggf. nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Eine Vergütungsminderung oder kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Personalisierung abzulehnen oder abzubrechen,
wenn sich das Produkt als ungeeignet, bruchgefährdet oder technisch nicht bearbeitbar erweist.
Dies gilt insbesondere, wenn Produkte von Gästen vor Ort erworben oder mitgebracht werden.
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, jedes vom Auftraggeber oder dessen Personal beworbene oder angebotene Produkt zu personalisieren. Stellt sich während des Events heraus, dass ein Produkt aufgrund seiner Materialbeschaffenheit, Form, Beschichtung oder Verpackung nicht geeignet ist, darf die Anbieterin die Personalisierung verweigern, ohne dass daraus Ansprüche auf Ersatz, Rückzahlung oder Schadensersatz entstehen. Sollten im Zusammenhang damit Reklamationen oder Umtauschwünsche entstehen, liegt die Verantwortung hierfür ausschließlich beim Auftraggeber (z. B. Marke, Agentur oder Store).
(4) Sollte ein Produkt während der Bearbeitung beschädigt werden (z. B. durch Rissbildung, Materialfehler oder unvorhersehbare Reaktion mit Farbe, Gravur oder Hitze), haftet die Anbieterin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Materialfehler, Produktionsmängel oder chemische Reaktionen ist ausgeschlossen. Im Rahmen von Events haftet die Anbieterin ausschließlich gegenüber dem beauftragenden Kunden (z. B. Marke, Agentur), nicht gegenüber Endkunden oder Gästen.
(5) Bei handgefertigten Arbeiten wie Gravuren, Kalligrafie oder Malerei sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Schriftzug, Platzierung oder Intensität unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.
(6) Eine Gewähr für Haltbarkeit, Abriebfestigkeit oder Beständigkeit der Personalisierung (z. B. gegen Feuchtigkeit, Reibung, Chemikalien oder Sonneneinstrahlung) wird nicht übernommen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(7) Bei Live-Personalisierungen handelt es sich um handwerkliche Arbeiten, die individuell und in Echtzeit ausgeführt werden. Kleine Abweichungen, Schreibfehler oder Missverständnisse zwischen Gast und Anbieterin können trotz größter Sorgfalt auftreten und sind Teil des handgefertigten Charakters der Arbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung zu berücksichtigen und einen ausreichenden Mengenpuffer (empfohlen mindestens 10 % der zu personalisierenden Artikel) bereitzustellen, um eventuelle Ausfälle oder Fehlgravuren abzufangen. Werden nicht genügend Produkte bereitgestellt, kann die Anbieterin nicht garantieren, dass alle Gäste ein personalisiertes Produkt erhalten. Ein solcher Umstand stellt keinen Mangel der Leistung dar und berechtigt nicht zur Minderung oder Stornierung. Wird ein Produkt von einem Gast vor Ort erworben oder zur Personalisierung übergeben, haftet die Anbieterin nicht für Ersatz oder Rückerstattung, falls das Produkt während der Bearbeitung beschädigt wird oder ein Schreibfehler entsteht – insbesondere, wenn der Artikel nicht mehr vorrätig oder ersetzbar ist. Die Verantwortung für Ersatz oder Kulanz gegenüber Endkunden liegt ausschließlich beim Auftraggeber (z. B. Marke, Agentur oder Store).
§ 8 Stornierungen, Verschiebungen und Ausfall
(1) Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald sich beide Parteien schriftlich (z. B. per E-Mail) über Termin, Leistung und Honorar geeinigt haben oder die Anbieterin den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Stornierungen und Terminänderungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit Bestätigung durch die Anbieterin wirksam.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen auf das vereinbarte Honorar (ohne Reise- und Hotelkosten). Diese Fristen und Prozentsätze gelten unabhängig davon, wann die Buchung erfolgt. Erfolgt eine Buchung innerhalb eines kürzeren Zeitraums vor dem Event, gelten automatisch die jeweils entsprechenden Sätze der untenstehenden Staffelung:
Ab Buchungsbestätigung bis mehr als 30 Tage vor dem Event: 30 %
30 bis 15 Tage vor dem Event (einschließlich): 50 %
14 bis 8 Tage vor dem Event (einschließlich): 75 %
7 Tage oder weniger vor dem Event bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Bereits angefallene oder gebuchte Reise-, Hotel- und sonstige Auslagen, die nicht mehr stornierbar sind oder mit Stornogebühren verbunden sind, werden zu 100 % berechnet.
(3) Eine Verschiebung gilt als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern kein neuer Termin schriftlich bestätigt wurde. Führt die Verschiebung zu Preis- oder Kostenänderungen (z. B. geänderte Reise- oder Hotelkonditionen), stellt dies keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar; es wird ein angepasstes Angebot erstellt.
(4) Teil-Stornierungen oder Reduzierungen des gebuchten Leistungsumfangs (z. B. kürzere Einsatzzeit, weniger Eventtage, geringere Produktmenge) gelten als anteilige Stornierung und werden nach den Sätzen in Abs. 2 berechnet. Die Anbieterin behält sich vor, bei einer nachträglichen Reduzierung des Leistungsumfangs oder der Einsatzzeit zu prüfen, ob die Durchführung des Auftrags wirtschaftlich zumutbar ist. Eine Mindestbuchungszeit von vier Stunden darf nicht unterschritten werden,
es sei denn, die Anbieterin stimmt dem ausdrücklich zu. Ergibt sich aus einer Reduktion ein wirtschaftlich unverhältnismäßiger Aufwand, ist die Anbieterin berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder ein angepasstes Angebot zu erstellen. In diesem Fall ist keine kostenfreie Stornierung möglich;
bereits angefallene Aufwände, Reisekosten oder vorbereitende Leistungen sind vollständig zu erstatten.
(5) Verzögerungen am Eventtag (z. B. durch verspäteten Aufbau, Programmänderungen oder fehlende Bereitstellung der Produkte) verlängern die Einsatzzeit nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur bei Verfügbarkeit möglich und wird separat vergütet. Vergütungsminderungen wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
(6) Kann das Event aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnung, Streik, Stromausfall, Pandemiefolgen, Flug- oder Bahnstreiks) nicht stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Honoraranteile für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; nicht stornierbare Aufwände (insbesondere Reise- oder Hotelkosten) werden berechnet.
(7) Im Fall einer Erkrankung oder sonstigen unvorhersehbaren Verhinderung derAnbieterin (z. B. durch Flug- oder Bahnverspätungen, Verkehrsstörungen, Ausfälle öffentlicher Verkehrsmittel oder Ereignisse höherer Gewalt) wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die Anbieterin bemüht sich – soweit möglich – um eine geeignete Vertretung oder alternative Lösung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht. Kann kein Ersatz gestellt werden, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Einsatzzeit; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
(8) Wird das Event vom Auftraggeber abgesagt, verlegt oder an einen anderen Ort verschoben,
gelten die Regelungen zur Stornierung (Abs. 2) entsprechend. Eine Änderung des Veranstaltungsorts oder -datums bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Entstehende Mehrkosten, insbesondere für Reise und Unterkunft, trägt der Auftraggeber.
(9) Wird ein Event auf unbestimmte Zeit verschoben, gilt dies als Stornierung im Sinne von Abs. 2,
sofern nicht innerhalb von 14 Tagen ein neuer Termin schriftlich vereinbart wird.
(10) Verzögert sich die Anreise der Anbieterin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Zug- oder Flugausfälle, technische Defekte oder extreme Wetterbedingungen),
gilt dies nicht als Nichterscheinen im Sinne von Abs. 2. Die Anbieterin informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um eine schnellstmögliche Ankunft. Die dadurch entfallene Zeit wird nicht berechnet, kann jedoch nur bei Verfügbarkeit und nach Absprache im Anschluss nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Nachholung besteht nicht.
(11) Werden die zu personalisierenden Produkte oder Materialien am Eventtag nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge bereitgestellt, bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.
Eine Verkürzung der Einsatzzeit oder Vergütungsminderung ist ausgeschlossen.
§ 9 Bild- und Nutzungsrechte
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, während des Events Fotos und Videos ihrer eigenen Arbeit
(z. B. Gravuren, Kalligrafie, Gestaltungssituationen oder Details der personalisierten Produkte) anzufertigen und diese zum Zweck der Eigenwerbung auf ihrer Website, in sozialen Medien oder in Printmaterialien zu verwenden.
(2) Eine Veröffentlichung von Personenabbildungen (z. B. Gäste, Mitarbeiter des Auftraggebers oder Besucher) erfolgt nur, wenn eine entsprechende Einwilligung der abgebildeten Person oder des Auftraggebers vorliegt.
(3) Der Auftraggeber kann einer Nutzung der im Rahmen des Events entstandenen Aufnahmen
vorab schriftlich widersprechen. In diesem Fall verpflichtet sich die Anbieterin, keine entsprechenden Inhalte zu veröffentlichen.
(4) Sofern der Auftraggeber selbst Foto- oder Videoaufnahmen anfertigt oder anfertigen lässt,
dürfen diese die Anbieterin nur mit deren vorheriger Zustimmung namentlich oder bildlich zeigen.
Bei einer Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Dienstleistung soll die Anbieterin als
„Lilinda – Luxury Fine Art Studio“ genannt werden.
§ 10 Haftung und Versicherung
(1) Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Anbieterin nur, wenn dadurch eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Für Materialien, Produkte oder Gegenstände, die der Auftraggeber oder Dritte (z. B. Gäste oder Markenmitarbeiter) zur Personalisierung bereitstellen, übernimmt die Anbieterin keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Eignung der bereitgestellten Produkte und sollte gegebenenfalls Ersatzexemplare oder zusätzliche Stücke vorhalten.
(3) Wird ein vom Auftraggeber oder einem Gast bereitgestelltes Produkt während der Personalisierung durch einen handwerklichen Fehler beschädigt, haftet die Anbieterin höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars für das jeweilige Event. Eine weitere Haftung oder Ersatzpflicht, insbesondere für den Warenwert des beschädigten Artikels, ist ausgeschlossen.
(4) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Vorbereitung oder Ausstattung des Veranstaltungsorts entstehen, z. B. fehlende Sicherheitsmaßnahmen, Stolperfallen, defekte Stromanschlüsse, unzureichende Beleuchtung oder Witterungseinflüsse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen sicheren, ergonomisch geeigneten und witterungsgeschützten Arbeitsplatz zu sorgen. Dies gilt insbesondere, wenn die zuvor vereinbarten Anforderungen an Arbeitsplatz, Stromversorgung oder Schutzbedingungen nicht erfüllt werden.
(5) Für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, technische Defekte, Stromausfälle, Verkehrsstörungen, Flug- oder Bahnausfälle verursacht werden, übernimmt die Anbieterin keine Haftung. Eine Verpflichtung zur Ersatzleistung oder Schadensersatzzahlung besteht nicht.
(6) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass eine angemessene Versicherung (z. B. Eventversicherung, Produkthaftpflicht oder Diebstahlversicherung) besteht, die Schäden an bereitgestellten Waren, Produkten oder Event-Equipment abdeckt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf anzupassen oder zu ergänzen,
sofern gesetzliche Änderungen, behördliche Anforderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der Anbieterin abrufbar.